von Raphael Szkola | 09.12.2022
Das Senden und Empfangen von Schriftsätzen mit beA-Karten der ersten Generation bleibt noch über den Jahreswechsel hinaus möglich.
Die Bundesnotarkammer hat bekannt gegeben, dass die beA-Karten (Signatur und Basis) der ersten Generation noch bis zum 18.03.2023 für die Anmeldung am beA verwendet werden können. Somit können bis zu dem genannten Datum weiterhin Schriftsätze mit diesen versendet und empfangen werden. Die Signaturzertifikate hingegen behalten ihre Gültigkeit nur bis zum 31.12.2022, da sie danach ihre sicherheitstechnische Zulassung verlieren. Dennoch sollte mit Ankunft der neuen beA-Karte diese unmittelbar bestätigt und nach Erhalt der dazugehörigen PIN die Karte sofort aktiviert werden, damit auch nach dem 18.03.2023 die Funktionen mit der neuen beA-Karte genutzt werden können.