von RA Dirk Matthis | 05.03.2026
So erfüllen Sie die Vorgaben der Aufsichtsbehörden prüfungssicher.
Erweiterung des GwG-Formulars um eine Risikoeinschätzung
Der GwG-Dokumentationsbogen wurde um eine strukturierte Risikoeinschätzung ergänzt. Hintergrund ist eine Anmerkung im Rahmen einer Notarprüfung, wonach im bisherigen GwG-Fragebogen keine ausdrückliche Dokumentation der Risikobewertung vorgesehen war.
Nach Auffassung der Aufsichtsbehörde muss die Risikoeinschätzung nachvollziehbar im Formular dokumentiert werden. Die Umsetzung erfolgt nun über eine dreistufige Skala im GwG-Formular:
Wird „gering“ oder „hoch“ ausgewählt, ist ein zusätzliches Begründungsfeld auszufüllen. So werden Abweichungen vom Normalrisiko transparent und prüfungssicher dokumentiert. Bei der Einstufung „normal“ ist keine weitere Erläuterung erforderlich.
Mit dieser Erweiterung wird die GwG-Dokumentation an die Anforderungen der Aufsichtsbehörden angepasst. Ziel ist eine klare, strukturierte und rechtssichere Dokumentation der Risikoeinschätzung im Sinne des Geldwäschegesetzes.
Die Anpassung steht voraussichtlich mit dem nächsten Patch im März zur Verfügung.
Wurden in RA-MICRO bislang noch keine GwG-Formulare ausgefüllt und zur Akte gespeichert, erfolgt die Aktualisierung automatisch. Andernfalls ist eine einmalige manuelle Aktualisierung durch den Anwender erforderlich – vergleichbar mit der Aktualisierung von Textbausteinen. Eine entsprechende Anleitung zur Aktualisierung des GwG-Formulars finden Sie in der Online-Hilfe zur GwG-Prüfung.

