Menu
RA-MICRO Logo

Registrierungspflicht für GwG-Verpflichtete ab 01.01.2024

von RA Dirk Matthis | 21.12.2023

Zum Jahreswechsel besteht für Verpflichtete nach dem GwG eine Registrierungspflicht im elektronischen Meldeportal "goAML Web".

Für Verpflichtete nach § 2 Geldwäschegesetz (GwG) besteht unabhängig von der Abgabe einer Verdachtsmeldung ab dem 01.01.2024 gemäß § 45 Abs. 1 GwG i.V.m. § 59 Abs. 6 GwG eine Pflicht zur Registrierung im elektronischen Meldeportal „goAML Web“ (Anti-Money Laundering System) der Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen FIU (Financial Intelligence Unit). Jeder Verpflichtete hat sich – unabhängig von einer ggf. bereits vorhandenen Registrierung der Organisation – separat zu registrieren. Ab 2025 ist diese Pflicht auch bußgeldbewehrt.

Weitere Informationen finden sich auf der Seite des Zolls (FIU) und der dort verlinkten Seite zum Meldeportal „goAML“ der FIU. Die RAK Berlin hat in einer News ebenfalls darüber informiert.

RA-MICRO unterstützt die Anwender bei der GwG-Prüfung in der Kanzleisoftware. Dies beinhaltet Funktionen zur GwG Dokumentation in Akten / Adressen und die unterstützende Möglichkeit zur Identitätsprüfung und Dokumentation von Ausweisdokumenten durch die neue RA-MICRO Ausweisscan-Funktion.

    • Artikel teilen: