von RAin Tessa Kähne | 04.09.2025
In RA-MICRO nur noch neue Zwangsvollstreckungsformulare nutzen
Die Übergangsfrist für die Verwendung der bisherigen Zwangsvollstreckungsformulare läuft am 30. September 2025 endgültig aus. Ab dem 01. Oktober 2025 dürfen ausschließlich die neuen amtlichen Formulare mit Stand 30. August 2024 genutzt werden.
Im Modul RA-MICRO Zwangsvollstreckung sind die neuen Formulare bereits seit April 2025 integriert. Die bisherige Umschaltmöglichkeit auf die Vorgänger-Formulare entfällt zum 01.10.2025.
Damit ein reibungsloser Ablauf in der Zwangsvollstreckung gewährleistet bleibt, sollten Kanzleien rechtzeitig folgende Überprüfungen vornehmen:
• Stellen Sie sicher, dass Sie mindestens die RA-MICRO Version 2025.04.001 oder höher einsetzen.
• Sind alle Mitarbeitenden über die Änderungen informiert?
• Wir empfehlen dringend, sich bereits jetzt mit den neuen Formularen vertraut zu machen.
• Weitere Details finden Sie in unserem Aktuellen Hinweis aus dem April 2025.
Eine Nutzung der alten Formulare nach Ablauf der Übergangsfrist ist nicht mehr zulässig und kann zur Zurückweisung von Vollstreckungsaufträgen, Anträgen auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses und Durchsuchungsanträgen führen.