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Änderungen der Formularverordnungen im Bereich ZV

von RA Lutz Krüger | 27.10.2022

RA-MICRO hat Stellung genommen zu den geplanten Änderungen der Formularverordnungen und wird die entsprechenden Änderungen im Bereich ZV rechtzeitig zur Verfügung stellen.

Das Bundesministerium der Justiz (BMJ) hat am 15. Juni 2022 den Referentenentwurf einer Verordnung zur Änderung der Zwangsvollstreckungsformular-Verordnung, der Beratungshilfeformularverordnung und der Verbraucherinsolvenzformularverordnung sowie zur Aufhebung der Gerichtsvollzieherformular-Verordnung veröffentlicht. Bis zum 14.07.2022 bestand die Möglichkeit, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Das ZV-Fachteam von RA-MICRO hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und seine Erfahrungen mit der aktuellen Formularverordnung sowie Strukturdatensätzen einfließen lassen.

Nach erfolgter Auswertung der Beteiligung leitete das BMJ den Landesjustizverwaltungen am 06.09.2022 einen geänderten Verordnungsentwurf mit der erneuten Möglichkeit zur Stellungnahme bis zum 30.09.2022 zu. In diesem Zusammenhang wurden die Vordrucke erneut umfangreich überarbeitet und lassen wieder ein modulares System erkennen. Die Übergangszeit, ab wann die neuen Vordrucke ausschließlich zu nutzen sind, wurde dabei auf 12 Monate verlängert. Aktuell ist beabsichtigt, die Änderungsverordnung auf die Tagesordnung der letzten Bundesratssitzung am 16.12.2022 zu setzen, so dass mit dem Inkrafttreten zum 01.01.2023 gerechnet werden kann. Das BMJ hat mehrfach darauf hingewiesen, dass sich das Layout der Vordrucke noch ändern kann und erst die verkündete Fassung verbindlich sein wird. Damit kann RA-MICRO erst nach der Verordnungsverkündung mit der Umsetzung für das Modul ZV beginnen und wird die überarbeiteten Vordrucke – spätestens mit deren Verbindlichkeit – zur Verfügung stellen.

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