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Austausch der beA-Mitarbeiterkarten ab August 2023

von Raphael Szkola | 08.08.2023

Nach dem beA-Kartentausch für Berufsträger erfolgt nun der Austausch der Mitarbeiterkarten.

Die beA-Mitarbeiterkarten, die seit Herbst 2016 im Umlauf sind, nähern sich ihrem Ablaufdatum im September 2023. Daher hat die Zertifizierungsstelle der Bundesnotarkammer angekündigt, im August 2023 mit dem Prozess des Kartenaustausches zu beginnen.

Wichtig für Inhaber dieser Karten: Sie müssen selbst keine Initiative ergreifen. Die Zertifizierungsstelle wird automatisch mit den Karteninhabern Kontakt aufnehmen, insbesondere mit denen, deren Karten in den kommenden 8 Wochen ihre Gültigkeit verlieren. Der Versand der neuen Karten erfolgt direkt an die im Bundesweiten Amtlichen Anwaltsverzeichnis (BRAV) registrierte Kanzleiadresse.

Die BRAK weist darauf hin, dass die neu erhaltenen Karten umgehend und vor Ablauf der alten Karte im Benutzerprofil hinterlegt werden sollten. Für diejenigen, die keine Erneuerung ihrer beA-Mitarbeiterkarte wünschen, bietet die Zertifizierungsstelle die Möglichkeit, auf den Austausch zu verzichten und das Vertragsverhältnis zu beenden.

Weitere Anweisungen und Details zur Integration der Karten finden Interessierte im beA-Service-Portal. Bei Rückfragen können auch die RA-MICRO Vor-Ort-Partner kontaktiert werden.

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