Am 17.02.023 trafen sich Vertreter der BRAK, BNotK, des BMJ, DAV, Software-Industrieverband Elektronischer Rechtsverkehr (SIV ERV e.V.) sowie der Landesjustizministerien zur Sitzung der gemeinsamen Kommission Elektronischer Rechtsverkehr in Berlin, zu dem der EDV Gerichtstag e.V. alljährlich einlädt.
Wie auch schon auf den vergangenen Sitzungen wurden die verschiedenen Digitalisierungsprojekte sowie weitere Entwicklungen zur Verbesserung und Förderung des Elektronischen Rechtsverkehrs vorgestellt und anschließend mit den Teilnehmenden diskutiert. Dabei hatte das BMJ gleich eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben und Projekten im Gepäck:
- Entwurf des Gesetzes zur digitalen Dokumentation der strafgerichtlichen Hauptverhandlung v. 22.11.2022. Hiermit soll eine gesetzliche Grundlage für eine digitale Inhaltsdokumentation der erstinstanzlichen strafgerichtlichen Hauptverhandlungen vor den Landgerichten und Oberlandesgerichten geschaffen und ausgestaltet werden. Danach wird die Verhandlung in Bild und Ton aufgezeichnet und die Tonaufzeichnung mittels einer Transkriptionssoftware automatisiert in ein Textdokument übertragen. Stellungnahmen liegen bereits zahlreich vor.
- Zum anderen kündigte das BMJ einen weiteren Gesetzentwurf zur Ermöglichung eines einfachen digitalen Strafantrages an, um der zunehmenden digitalen Gewalt im Netz effektiver zu begegnen.
- Entwurf eines Gesetzes zur Förderung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit und den Fachgerichtsbarkeiten v. 23.11.2022. Ziel der vorgeschlagenen Neuregelungen ist es, den Einsatz von Videokonferenztechnik in der Zivilgerichtsbarkeit sowie in den Fachgerichtsbarkeiten (Verwaltungsgerichtsbarkeit, Finanzgerichtsbarkeit, Arbeitsgerichtsbarkeit, Sozialgerichtsbarkeit) weiter zu fördern. Hierzu liegen bereits an die 40 Stellungnahmen vor.
- Das BMJ berichtete ferner über die Projekte „Zivilgerichtliches Online-Verfahren“ und „Digitale Rechtsantragstelle“. Mit letzterem soll eine (rechts-)staatliche Anlaufstelle für Bürger:innen im Internet geschaffen und Justizdienstleistungen einfach digital zur Verfügung gestellt werden. Das Projekt ist eingebettet in die „Digitalstrategie Deutschland“ und den „Pakt für den digitalen Rechtsstaat“. Weitere Informationen zu den einzelnen Digitalisierungsprojekten finden sie auf der Internetseite der DigitalService GmbH des Bundes.
- Darüber hinaus berichtete der Vertreter des Bayerischen Justizministeriums über das gemeinsame sehr vielversprechende Pilotprojekt mit der Bundesnotarkammer, ein zentrales Gültigkeitsregister einzuführen und präsentierte dabei auch schon die erste Beta-Anwendung. Das Register schafft Rechtssicherheit, ob eine elektronische Urkunde wie z.B. Erbscheine sowie notarielle Vollmachten weiterhin gültig sind.
Ein Veranstaltungshinweis zum Schluss: Der genannte Referentenentwurf zum Einsatz von Videokonferenztechnik ist auch Gegenstand des 5. Praktikerforum Videoverhandlung am Montag, den 27.2.2023. Weitere Informationen dazu finden Sie auf der Internetseite des EDV Gerichtstages.