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Jura im KI-Zeitalter

von RA Dr. Stefan Rinke | 29.02.2024

Wie der JURA KI-Assistent im Verbund mit ChatGPT arbeitet

In der aktuellen Ausgabe des Berliner Anwaltsblatts (01+02/2024, S. 7-9) gibt Softwarearchitekt und Firmengründer RA Dr. Peter Becker einen Überblick zum aktuellen Stand juristischer Arbeit mit KI-Unterstützung. Im November 2022 veröffentlichte der KI-Pionier Open AI dem Publikum das Sprachmodell seiner künstlicher Intelligenz ChatGPT. Ein Jahr später führte RA-MICRO den JURA KI Assistent auf dem Markt ein. Der Autor betont und löst damit zugleich „zwei gravierende Probleme“: Zum einen ist es das der KI zur Verfügung stehende Wissen, was keinen Zugang zu den üblichen Recherchedatenbanken hat. Zum anderen muss das Arbeiten damit datenschutz- und im anwaltlichen Kontext darüber hinaus auch berufsrechtskonform erfolgen. Der Autor beschreibt ausführlich, wie der JURA KI-Assistent beide Konstellationen auflöst. Sowohl eine intelligente Anonymisierungsfunktion als auch ein aufwendiges Verifizierungskonzept ermöglichen den anwaltsgerechten Einsatz von KI:

„Durch den JURA KI-Assistent wird das marktführende ChatGPT-KI-Modell in jeweils neuester Version (derzeit Version 4) in einer DSGVO-konformen, das Berufsgeheimnis wahrenden Form für die juristische Praxis nutzbar gemacht. Der JURA KI-Assistent steht jedem Juristen, Unternehmen und Organisationen nach Registrierung als Kunde im RA-MICRO-Onlinestore in der Basisversion kostenlos zur Verfügung. Für ChatGPT-Anfragen ist ein ChatGPT4-Registrierungsschlüssel des Benutzers erforderlich, die moderaten ChatGPT und JURA-KI-Entgelte sind verbrauchsabhängig nach der Textmenge der Anfragen (sog. Prompts) und Antworten.“RA Dr. Becker, Berliner Anwaltsblatt 01-02/2024, S. 7

Die Problemlösung an diesen entscheidenden Stellen sind zugleich die logischen Schritte für die Weiterentwicklung der KI-gestützten Anwaltstätigkeit. Soweit diese Feststellungen disziplinübergreifend sind, arbeitet Open AI folgerichtig an den Möglichkeiten, eigene Datensammlungen als sogenanntes Vorschaltmodell zu berücksichtigen. Damit wäre gewissermaßen der Zugang zum Recht auch der KI möglich, was dann erst die vollen Kapazitäten der KI freisetzen könnte. Diese Entwicklung muss im Zusammenhang mit dem digitalen Fundus gesehen werden, was seit der ERV gewissermaßen ungenutzt zur Verfügung steht:

„Praktisch alle Gerichtsentscheidungen von Bedeutung der deutschen Gerichte lagern seit dem beA-Zeitalter digital bei den Anwälten. Hinzu kommen die weithin zuvor eingescannten Dokumente. Diese Informationen der Fachöffentlichkeit und für die permanente Fortbildung der JURA KI-Intelligenz kostenlos zu erschließen, ist das Ziel der JURA KI-Assistent-Publisherfunktion. […] Wenn ein erheblicher Teil der deutschen Anwaltschaft in Erkenntnis der Zukunftswichtigkeit dieses Projekts für die Anwaltschaft den Publisher unterstützt, dann entsteht Monat für Monat, Jahr für Jahr, Jahrzehnt für Jahrzehnt automatisch ein immer leistungsfähigeres und intelligenteres juristisches KI-Modell. “RA Dr. Becker, Berliner Anwaltsblatt 01-02/2024, S. 9

Soweit die konkreten Möglichkeiten mit dem vorhandenen Potential verbunden werden, wird die juristische Arbeit mit der KI zur Realität. Bei Veröffentlichung des Beitrags hat der Softwarearchitekt und praktizierender Rechtsanwalt Dr. Peter Becker entsprechend prognostiziert:

„Meine erste Vorhersage ist, dass die deutsche Jurisprudenz der Zukunft auf einem zentralen Juristischen KI-Modell basieren wird.
 
Meine zweite Vorhersage ist, dass in Zukunft jede rechtsanwendende Struktur (Anwaltskanzlei, Rechtsabteilung, Behörde) ihr eigenes KI-Model haben wird, das deren juristische Wissen und formale schriftliche Nutzung in Schriftstücken produktiv erschließt. Dieses benötigt aufgrund der spezialisierten weitaus geringeren Leistungsanforderung keine Unterstützung durch ein Internet KI-Modell, sondern kann vollständig autark lokal laufen; es kann aber auch im Internet gehostet werden und auch in Kombination mit ChatGPT genutzt werden.
 
Meine dritte Vorhersage ist, dass in Zukunft jeder Jurist sein eigenes lokales KI-Modell haben wird, das seine persönliche Arbeitsweise beinhalten und ihn insb. bei seinen typischen schriftlichen Arbeiten als Assistent unterstützen wird.“RA-MICRO-Gründer und Softwarearchitekt RA Dr. Peter Becker

Der Fachbeitrag im Berliner Anwaltsblatt ist hier verfügbar.

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