von RA Dr. Stefan Rinke | 29.08.2022
Die Vorteile der Digitalisierung werden durch die Minimierung von Medienbrüchen greifbarer.
In der aktuellen NJW widmet der Präsident der Bundesnotarkammer, Prof. Dr. Bormann, das Editorial der „Rechtspflege im digitalen Umbruch“ (NJW-aktuell 35/2022, S. 3). Die Digitalisierung sei als Prozess zu verstehen, in dem sich die Anwaltschaft bei den sich ändernden Rahmenbedingungen derzeit im digitalen Umbruch befänden. Effektivität und Motivation würden insbesondere bei Medienbrüchen verloren gehen, also wenn etwa Dateien ausgedruckt oder Originale noch in Papierform aufbewahrt werden müssen.
Die Bestandsaufnahme kann andersherum für einen sehr konkreten und zielführenden Praxistipp dienen: Medienbrüche zu erkennen, deren Auflösung große Einsparpotentiale zeitigen. Beispielsweise brauchen E-Mails nicht ausgedruckt werden, sondern können mit dem RA-MICRO Posteingang oder der RA-MICRO Outlook-Schnittstelle direkt in die E-Akte gespeichert werden. Komplette E-Akten können einfach zu Gericht elektronisch mitgenommen werden, eine gesonderte Papierführung ist nicht nötig. Zusammenfassend lässt sich sagen:
„Erforderlich ist ein gemeinsamer Kraftakt: Anwaltschaft, Notariat, Gerichte und Gesetzgeber müssen an einem Strang ziehen. [Es] müssen digitale Brücken geschlagen werden. Nur so kann das Potential der Digitalisierung vollständig genutzt werden. Dann werden ihre Vorteile auch für den Einzelnen greifbar.“Prof. Dr. Bormann, NJW-aktuell 35/2022, S. 3