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Qualifiziert elektronisch signieren mit RA-MICRO

von RA Dr. Stefan Rinke | 01.02.2023

Mit RA-MICRO wird der Signaturvorgang für die Übermittlung per beA in den Kanzleiablauf voll integriert.

Die elektronische Kommunikation per beA ist mittlerweile eingespielte Praxis. Mit der RA-MICRO Kanzleisoftware erfolgt dies voll integrativ in den Abläufen der elektronischen Dokumentenerstellung und Aktenverwaltung. Soweit die Schriftsätze zu signieren sind, kann dies ebenfalls voll integrativ über den RA-MICRO Postausgang abgebildet werden. Dabei setzt RA-MICRO für den Signiervorgang auf die Signierkomponenten von SecCommerce, einer der ersten Hersteller überhaupt, die Signiervorgänge generell und mit der neuen Fernsignatur der Bundesnotarkammer konkret angeboten haben. Mithilfe des eingebundenen SecSigners werden alle Anforderungen der Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste (eIDAS-Verordnung) erfüllt. Zugleich bietet dieser zertifizierte Anbieter die Überprüfung der Signaturzertifikate, was zur Kontrolle nützlich sein kann.

Der Einsatz des SecSigners von SecCommerce bietet einen weiteren Vorteil: Es kann nicht nur die Fernsignatur der BNotK verwendet werden. Mehr noch können auch andere Signaturzertifikate dritter Anbieter verwendet werden. Das ist vor allem für die Verwendung lokaler Signaturzertifikate von Interesse, wo also kein Signaturserver eingebunden ist, sondern das Signaturzertifikat auf einer eigenen Signaturkarte vorgehalten wird.

Die Signaturkomponente SecSigner zur Verwendung in RA-MICRO kann über RA-MICRO Vor-Ort-Partner oder den Online-Store abonniert werden. Weiterführende Informationen zur Einbindung des Signaturverfahrens in RA-MICRO finden Sie hier.

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