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Wichtige Änderungen des beA-Systems zum 01.01.2023

von RAin Andrea Brandenburg | 13.12.2022

Ab dem kommenden Jahr können größere Datenmengen per beA versandt werden. Dafür wird eine Umstellung des beA-Systems auf eine 64-Bit-Version notwendig.

Zum Jahreswechsel werden sowohl die Anzahl als auch die Dateigröße beim Versand von Nachrichten per beA auf bis zu 1000 Dateien mit insgesamt bis zu 200 Megabyte angehoben.

Die Vorgaben zu den Datenmengen finden sich in der Bekanntmachung zur Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVB). Bei Einführung des beA waren diese ursprünglich auf 100 Dateien bei maximal bis zu 60 Megabyte begrenzt. Bereits zum 1. April 2022 wurde das beA-System auf 200 Dateien und höchstens 100 Megabyte angehoben. Die nunmehr dritte Erhöhung verzehnfacht also die Anzahl der möglichen Dateien im Vergleich zur Einführung des beA und verdoppelt das Datenvolumen im Vergleich zur letzten Anhebung.

Neue beA-Version 3.16 – Umstellung auf 64-Bit-Version

Vor diesem Hintergrund und den ansteigenden Anforderungen im Bereich der IT-Security hat die BRAK bereits letzte Woche eine neue beA-Version zum Download bereitgestellt. Mit Version 3.16 erfolgt auch die Umstellung des beA-Systems auf eine 64-Bit-Version, was zukünftig zur Nutzung des beA notwendig ist. Weitere Informationen zur neuen beA-Version 3.16 sowie Hinweise zur Aktualisierung der beA-Client Security Komponenten stehen auf dem beA-Portal der BRAK zur Verfügung.

Übrigens: Mit Beginn des neuen Jahres gelten dieselben Betriebssystemvoraussetzungen für RA-MICRO, welches von da an ausschließlich auf 64-Bit-PCs laufen wird.

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