von RAin Andrea Brandenburg | 25.04.2023
Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann verzichtet auf die Videoaufzeichnung in der Hauptverhandlung.
Das Bundesministerium arbeitet in einer Reihe von Entwürfen an der stärkeren Einbindung von Videokonferenztechnik in das deutsche Verfahrensrecht. Jüngst wurde die in Bezug auf die Schiedsgerichtsbarkeit vorgestellt, davor wurden Pläne zur Reform des Zivil- und Strafverfahren bekannt. Für das Strafverfahren sah der ursprüngliche Referentenentwurf vom 22. November 2022 vor, die Hauptverhandlung in allen erstinstanzlichen Verfahren vor Land- und Oberlandesgerichten künftig in Bild und Ton aufzuzeichnen. Daran wurde verstärkt Bedenken geäußert; angeführt wurden unter anderem die Kapazitätsengpässe der IT-Abteilungen von Justizbehörden, die bis Anfang 2026 noch stark mit der flächendeckenden elektronischen Akte beschäftigt seien, sowie die Bedenken, eine Videoaufzeichnung könne Zeuginnen und Zeugen beeinflussen. Als Reaktion auf diese Kritik hat der Bundesjustizminister einen neuen Referentenentwurf veröffentlicht. In diesem ist nur noch die Tonaufzeichnung sowie deren Transkription per Software in ein Textdokument als verpflichtend vorgesehen. Die Videoaufzeichnung soll lediglich als Option bestehen bleiben.
Im Übrigen wurde für die Länder die Umsetzung der Aufzeichnung für Staatsschutzsenate an den Oberlandesgerichten auf das Jahr 2028 verschoben. Bei den Landgerichten ist es bei der Einführung im Jahr 2030 geblieben. Der neue Entwurf betont auch, dass der Bundesgerichtshof nicht aufgrund des Transkripts als Tatsacheninstanz agiert. Das bedeutet, dass das Transkript im Rahmen der Überprüfung durch das Revisionsverfahren keine protokollarische Funktion hat und lediglich als Werkzeug für das Verfahren vor der Tatsacheninstanz dient. Der Entwurf wurde bereits zur weiteren Abstimmung an die anderen Ressorts der Bundesregierung weitergeleitet. Nunmehr haben nochmals die Länder und Verbände die Möglichkeit, dazu Stellung zu beziehen, bevor es in das weitere Gesetzgebungsverfahren geht.