von RA Dr. Stefan Rinke | 20.04.2023
Das BMJ plant den gesetzlichen Rahmen für das deutsche Schiedsgerichtsverfahren dem Stand der Technik anzupassen.
Nachdem das Bundesministerium der Justiz (BMJ) in Bezug auf die ordentliche Gerichtsbarkeit eine weitere Stärkung des Einsatzes von Videokonferenztechnik in Bezug auf Zivil- und Strafgerichtsverfahren angekündigt hat, folgt nun ein dritter Referentenentwurf, diesmal betreffend das Schiedsgerichtsverfahren. Die staatlichen Vorgaben für diesen Bereich überlassen zwar schon weite Bereiche der Privatautonomie. Die für Deutschland relevanten Vorgaben aus §§ 1029 ff. ZPO haben jedoch Staub angesetzt, vor allem in Bezug auf die Entwicklung der technischen Möglichkeiten. Um Schritt zu halten mit den anderen Reformprojekten und an Attraktivität im internationalen Vergleich zu gewinnen, arbeitet das BMJ laut Pressemitteilung vom 18.04.2023 nun auch an einer Modernisierung des deutschen Schiedsverfahrensrechts: Schiedsvereinbarungen sollen von den bisher strengen Formvorschriften entkoppelt und in beliebiger Form geschlossen werden. Vor allem in Bezug auf Videogerichtsverhandlungen solle eine komplette Entkopplung von den Ortsvorgaben erfolgen und somit der Weg frei gemacht werden für eine ausnahmslose Durchführung per Videokonferenz.
Mit dem Reformvorhaben werden die Bedürfnissen aufgegriffen, die im Bereich der außergerichtlichen Schiedsabreden bereits der Realität entsprechen. Eine Studie der Londoner Queen Mary Universität aus 2021, die sich auf Befragungen von Experten und Praktikern stützt, fasst zusammen, dass neben den klassischen Gründen für den Gang zum Schiedsgericht anstelle zu den staatlichen Gerichten, die Technologieoffenheit spricht. Nach der Studie haben 79% der Befragten bereits virtuelle Anhörungen wahrgenommen und fast ebenso viele erwarten, dass der Einsatz von Technologie in Schiedsverfahren noch zunehmen wird. Die Studie hebt übrigens auch hervor, dass ein neuralgischer Punkt noch die Vollstreckbarkeit von Schiedssprüchen sei. Auch hier möchte das BMJ für die deutschen Foren nachjustieren und spezielle Commercial Courts einrichten, die als erstinstanzliche Spezialsenate bei den Oberlandesgerichten ausgebaut werden.
Im Ergebnis wird die Modernisierung des Schiedsverfahrens von der Abrede, über die Ausgestaltung, bis hin zur Durchsetzung durch den verstärkten Einsatz der Digitalisierung erreicht und wird damit der Attraktivität dienen. Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann dazu:
„Mit der Modernisierung des Schiedsverfahrensrechts gehen wir das nächste Vorhaben an. Das deutsche Recht ist bereits heute schiedsfreundlich, aber Gutes kann immer noch besser werden. Mit unserer Reform werden wir der Digitalisierung Rechnung tragen - sowie den Bedürfnissen nach mehr Transparenz und weniger Formalismus.“ Pressmittelung v. 18.04.2023 a.a.O.